Patientenverfügung Salzburg

Ordination Kastner - Dr. Thomas Kastner in der Ordination

Patientenverfügung — Information & Aufklärung: Dr. Kastner, Salzburg:

Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Es handelt sich um eine schriftliche Willenserklärung für den Fall des Verlustes der eigenen Handlungsfähigkeit.

Sie können damit gewisse medizinische Maßnahmen oder künstlich lebensverlängernde Behandlungen im Falle einer sicher zum Tod führenden Erkrankung oder Verletzung ablehnen.

1. beachtliche Patientenverfügung:

Der Arzt SOLL sich an eine beachtliche Patientenverfügung halten! Sie haben die Möglichkeit eine beachtliche Patientenverfügung zu erstellen. Dazu ist keine nachweisliche Aufklärung durch einen Arzt und Juristen notwendig. (ein ärztliches Aufklärungsgespräch sollte dennoch erfolgen).

2. verbindliche Patientenverfügung (empfohlen):

Der Arzt MUSS sich an eine verbindliche Patientenverfügung halten. Bei dieser Form müssen alle abgelehnten Maßnahmen konkret beschrieben werden. Eine umfassende ärztliche Aufklärung hat nachweislich zu erfolgen. Weiter müssen Sie Ihre Unterschrift vor einem Juristen entrichten, der damit die Richtigkeit bestätigt. Diese Art der Patientenverfügung bleibt 5 Jahre verbindlich und muss dann wieder bestätigt werden, andernfalls geht sie in eine beachtliche Patientenverfügung über.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden!

Patientenverfügungsregister

Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie Rechtsanwälte registriert werden. In Kooperation mit dem österreichischen Roten Kreuz besteht eine österreichweit verfügbare Einsichtmöglichkeit für Krankenanstalten in das Patientenverfügungsregister.

Wissenswertes

Bitte beachten Sie, dass das Vorhandensein einer Patientenverfügung im Fall der Fälle nicht nur uns Ärzten sondern auch den Angehörigen die Entscheidung deutlich erleichtert und Ihnen als Patienten die Möglichkeit auf ein würdevolles Lebensende gibt!

Derzeit haben leider nur ca. 4 % der Österreicher eine Patientenverfügung erstellt.

Kosten

Erstellen einer Patientenverfügung: € 90,–
Erneuern nach 5 Jahren: € 50,–

Vorlageformular Patientenverfügung

Vorlagen der Patientenvertretung Salzburg für eine Patientenverfügung:

1. beachtliche Patientenverfügung: PDF-Download

2. verbindliche Patientenverfügung: PDF-Download

Termin

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie hier einen Termin: weiter

Geschlossen/Closed

die Ordination ist vom 23.12.24 bis 30.12.24 geschlossen, in dringenden Fällen finden Sie Hilfe:

the surgery is closed from 23.12.24 to 30.12.24, in urgent cases you will find help:

 

am 23.12 und 27.12.24

Dr. Ute Neubacher-Kürsten

Augustinergasse 9A, Tel: 0662 841026

 

am 30.12.24

PVZ Dr. Ebner

Moosstraße 15, Tel:0662 830093