Ärztliche Bestätigungen sind keine Kassenleistung
- Turnbefreiung, Schulbestätigung sind kostenlos!
- kurze Bestätigungen (“Zweizeiler”), Pflegefreistellung 20,- €
- ausführliches Attest, Bestätigung Reisestornoversicherung, Eignungsuntersuchung u.ä. 75,- €
gemäß Vereinbarung Versicherungsverband und ÖÄK:
- ärztliches Attest für Lebensversicherungen gem. §4 154,00 €
- Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten gem §5 42,00 €
Tarife:
Alle Kassenleistungen werde über die Krankenkassen abgerechnet. Voraussetzung dafür ist eine auf den Patienten ausgestellte, gültige ecard.
Ein Wechsel des Hausarztes während eines Quartals ist bei GKK versicherten Patienten nicht möglich. Sollten Sie bereits in dem entsprechenden Quartal bei einem Kollegen in Behandlung gewesen sein, ist Ihre ecard “gesperrt” und eine Abrechnung mit der GKK nicht möglich. Sie können allerdings bei der GKK ein Freigabe unter Angabe von triftigen Gründen (zB Umzug) beantragen.
Privatleistungen:
werden nach der privatärztlichen Honorarordnung der Salzburger Ärztekammer abgerechnet:
kurze Bestätigung “Zweizeiler” | 20,- € |
ausführliches Attest, Eignungstest, Reisestornoversicherung | 75,- € |
ärztliches Attest für Lebensversicherung | 154,- € |
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten für Versicherungen | 42,- € |
Patientenverfügung erstellen | 90,- € |
Patientenverfügung erneuern | 50,- € |
erweiterte Gesundenuntersuchung | 79,- € |
Impfung (ohne Impfstoff) | 20,- € |
Vitamin C Hochdosis Infusion | 35,- € |